Männlich, weiblich, divers

Vielleicht ist es Ihnen schon aufgefallen: Seit Ende letzten Jahres tragen alle Stellenanzeigen bei Krones den Zusatz „m/w/d“ hinter dem Job-Titel. Das „d“ steht für „divers“ und bezieht sich auf Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Krones reagiert damit auf eine Änderung im Personenstandsgesetz, die am 1. Januar 2019 in Kraft trat.

Zum „Personenstand“ eines Menschen gehören neben dem Namen auch familienrechtliche Daten wie zum Beispiel Geburt oder Eheschließung. Eingetragen werden diese in das Personenstandsregister, das von den Standesämtern geführt wird. Beim Geschlecht sah das Register bisher nur zwei Optionen vor, nämlich männlich und weiblich. Alternativ gab es noch die Möglichkeit, auf eine Eintragung des Geschlechts komplett zu verzichten.

Widerspruch zum Persönlichkeitsrecht

Bereits im Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass diese Verfahrensweise nicht mit dem Grundgesetz in Einklang stehe. Denn sie ignoriert die Tatsache, dass es Menschen gibt, die sich aufgrund ihrer biologischen Merkmale weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zuordnen lassen. Da das im Grundgesetz formulierte Persönlichkeitsrecht unter anderem auch die geschlechtliche Identität eines Menschen schützt, dürfe niemand dazu gezwungen werden, sich mit einem Geschlechtseintrag registrieren zu lassen, der nicht seiner tatsächlichen Identität entspricht. Im Zuge dieser Entscheidung war die Bundesregierung gefordert, bis Ende 2018 das Personenstandgesetz entsprechend zu ändern. Daher gibt es nun seit dem 1. Januar 2019 die Möglichkeit, neben „männlich“ und „weiblich“ auch „divers“ als drittes Geschlecht ins Geburtenregister einzutragen. Nach Schätzungen der Regierung betrifft die neue Regelung bis zu 160.000 Personen in Deutschland.

Inwiefern sich die Anerkennung des dritten Geschlechts auf arbeitsrechtliche und andere Regelungen auswirkt, wird sich voraussichtlich erst in den nächsten Jahren zeigen. Mit dem Zusatz „w/m/d“ in Stellenanzeigen bringen viele Unternehmen, darunter auch Krones, schon jetzt unmissverständlich zum Ausdruck, dass sich Stellenangebote gleichermaßen an Bewerber aller Geschlechter richten.

Übrigens: Was bedeutet eigentlich „divers“?

Bei den Debatten um das neue Gesetz, werden die Begriffe „intersexuell“ und „transsexuell“ häufig vermischt, obwohl sie sehr Unterschiedliches bezeichnen: Intersexuelle Menschen lassen sich aufgrund ihrer biologischen Merkmale nicht eindeutig als Mann oder Frau einordnen. Transsexuelle dagegen werden anatomisch als Mann oder Frau geboren, fühlen sich diesem Geschlecht aber nicht zugehörig. Gemäß dem neuen Gesetz dürfen sich ausschließlich intersexuelle Personen als „divers“ registrieren lassen. Für viele Kritiker greift die neue Regelung daher zu kurz, da sie Transsexuelle ausschließt.