Feuchtfröhliche Party für ein Gebot

Am 25. April haben wir einen Geburtstag nachgefeiert. Und zwar gebührend, richtig schön war es. Zusammen mit Freunden sind wir zusammengesessen und haben den Samstag in vollen Zügen genossen. Wie es sich gehört, gab es genug zu Essen, zu Trinken und jede Menge Spaß. Ab und zu hat sogar die Sonne rausgeblitzt um uns die Gesichter zu wärmen und die Live Musik im Hintergrund hat die ganze Situation perfekt gemacht.

Und dann haben wir das Geburtstagskind verspeist!

Wie bitte? Ja, richtig gehört. Verspeist. Nein, das ist trotzdem kein Fall für Jugendamt oder Amtsgericht. Der Gratulant der vergangenen Woche war nämlich das Bier. Also eigentlich ja das deutsche Reinheitsgebot, aber damit dann doch auch irgendwie das Bier. Und weil ein Geburtstagskind, das man persönlich kennt, die Feierei doch etwas konkreter (und angenehmer) macht, haben wir die vergangenen Tage dem deutschen Bier gewidmet.

Das mit dem Kerzen anzünden und ausblasen haben wir uns aber gespart – 499 Kerzen waren uns dann doch etwas zu viel. Denn schließlich wurde das Reinheitsgebot bereits 1516 im bayerischen Ingolstadt proklamiert.

Das war nötig geworden, weil die Bierqualität so miserabel war, dass die Bevölkerung überall im Land klagte – gegen Pilze, Ruß, Ochsenblut und diverseste Pflanzen in ihrem Hopfensaft. Die Verordnung, die die damals regierenden Herzöge als Reaktion verabschiedeten sollte aber nicht nur die Qualität regeln. Das Reinheitsgebot sollte außerdem verhindern, dass die Bierbrauer den Bäckern den wertvollen Weizen und Roggen „wegbrauen“ und damit die Brotversorgung der Bevölkerung gefährden. Sie durften deshalb fortan nur noch Wasser, Hopfen und Gerste verwenden um das Grundnahrungsmittel Bier herzustellen. Mittlerweile ist die Brotversorgung in der Bevölkerung aber nicht mehr ganz so gefährdet, weshalb Anhänger der Craft-Beer-Szene das Gebot mittlerweile als überholt ansehen und sich mehr kreative Möglichkeiten im Brauprozess wünschen. Ein Beispiel für eine bisherige Lockerung des Gebots ist die Hefe: Die ist zwar durch Luftübertragung schon immer im Bier, mittlerweile wird sie aber gezielt zugeführt – ganz ohne Konflikt mit dem Reinheitsgebot. Auch Weizenbier darf inzwischen natürlich gebraut werden.

 

Der Braumeister, der unser Bier fürs Wochenende gebraut hat, hat sich jedenfalls auch nach fast 500 Jahren noch an das Gebot gehalten. Und weil das doch ein beachtliches Geschichte und deutscher (Brau-)Kultur ist, wurde dem Reinheitsgebot am Samstag der „Tag des Bieres“ auf dem Regensburger Haidplatz gewidmet.

Unter der Schirmherrschaft von Landrätin Tanja Schweiger und Oberbürgermeister Joachim Wolbergs taten sich zahlreiche Stadt- und Landkreisbrauereien zusammen, um den Tag zu einem echten Fest zu machen.

 

Sich einmal durch die Brauereilandschaft des Regensburger Umlands trinken? Und das an einem Tag? Am Samstag war das kein Problem, denn die Veranstalter haben sich für Besucher mit solchen Ambitionen etwas ausgedacht: Für zehn Euro gab es einen Steinkrug. Und dieser Krug war das magische Zeichen, mit dem man sich an jedem Brauereiausschank eine kostenlose Schaumhalbe zapfen lassen konnte.

 

Was mein Lieblingsbier ist? Da bin ich mir noch nicht sicher – da werde ich wohl oder übel noch eine Versuchsreihe starten müssen. Aber spätestens zum 500. Geburtstag des Reinheitsgebots dürfte sich da eine gute Gelegenheit bieten.